Schießklade - Schuetzenverein Fachsenfeld

Schützenverein Hubertus Fachsenfeld 1956 e.V.
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Schießklade

Schießbetrieb
Vollzug des Waffengesetzes

Bedürfniswiederholungsprüfung für Sportschützen nach § 4 Abs. 4 WaffG


Die zuständigen Waffenbehörden sind gehalten, das Bedürfnis der Sportschützen (Inhaber einer WBK) 3 Jahre nach erstmaliger Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu überprüfen. Eine Voraussetzung für das fortbestehende Bedürfnis ist die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb! (s. Ausschnitt aus SWDSZ 7/2007). Betrifft derzeit nur Inhaber von WBKs, die nach Reform des Waffenrechts ab 01.04.2003 ausgestellt wurden.

Die Vorstandschaft ist gerne bereit, die erforderlichen Bescheinigungen kurzfristig und unbürokratisch zu erteilen.

Grundlage für alle Bestätigungen der Vorstandschaft sind zunächst die Eintragungen in die vereinsinterne Schießkladde!

Die Eintragungen in die Schießkladde sind freiwillig, die entsprechenden Vordrucke liegen auf allen unseren Schießständen aus. Bitte jede Teilnahme am Schießbetrieb anmelden, egal ob Training, Wettkampf, Jahresmeisterschaft, Königsschießen, ...

Die Teilnahme an Rundenwettkämpfen und Meisterschaften etc. wird von der Schießleitung ebenfalls in die Schießkladde eingetragen, sofern der Sportschütze bzw. der Mannschaftsführer die Schießleitung in geeigneter Form informiert (Anmeldung zur Eintragung in die Schießkladde, Kopie der Ergebnisliste mit entsprechendem Vermerk...).

Den Sportschützen steht es frei, selbst einen geeigneten und von den Schießsportverbänden anerkannten Nachweis über die Teilnahme am Schießbetrieb zu führen und für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießbetrieb durch den Verein der Vorstandschaft vorzulegen (z.B. Schießbuch). Bitte dabei jedoch die Anforderungen der Sportverbände an einen solchen Nachweis beachten!!!





WIR EMPFEHLEN: JEGLICHE TEILNAHME AM SCHIESSBETRIEB IMMER ZUR EINTRAGUNG IN DIE SCHIESSKLADDE ANMELDEN!





Die Vorstandschaft
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